Hotel garni Haus Götschin, Badenweiler

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet
3. Abweichende Bestimmungen auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Abschluss des Vertrages

1.  Mit der Buchung bietet der Gast dem Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an, dies kann mündlich, per Fax, E-Mail oder über das Internet erfolgen.  Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Buchungsbestätigung durch das Hotel erfolgt ist.
2. Unterbreitet das Hotel dem Gast ein Angebot, dann bietet das Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrag verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Buchungsbestätigung durch das Hotel erfolgt ist.
3. Bei Gutscheinbestellung besteht erst dann ein Vertrag, soweit eine schriftliche Bestätigung durch das Hotel erfolgt. Der Versand des Gutscheines erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Für den Versand fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Reservierungen für die Leistung des Gutscheins erfolgen auf Anfrage. Sie sind nur dann verbindlich, wenn das Hotel sie ausdrücklich bestätigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Absatz II. dieser Bestimmung. Der jeweilige Gutschein verfällt ein Jahr nach dem Kaufdatum. Die Gültigkeitszeiten für den jeweiligen Gutschein sind auf diesem festgelegt.
Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

III. Leistungen und Preise

1. Das Hotel ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, dies unter Beachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere des Absatz VII dieser Bestimmungen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise (Vertragserfüllung) mehr als 4 Monate liegen und sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis erhöht, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, aber höchstens um 10 % anheben.
4. Das Hotel kann die Preise zudem ändern, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels und der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

IV. Zahlungen

1. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Abreise zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bie längeren Aufenthalten kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen, welche sofort zu erfüllen ist
2. Für jede Mahnung ab Verzugsantritt kann das Hotel eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erheben. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Gast frei.
3. Aufrechnung oder Minderung des Gastes kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels erfolgen.
4. Bei Gutscheinbestellung besteht erst dann ein Vertrag, soweit eine schriftliche Bestätigung durch das Hotel erfolgt. Der Versand des Gutscheines erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Für den Versand fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Reservierungen für die Leistung des Gutscheins erfolgen auf Anfrage. Sie sind nur dann verbindlich, wenn das Hotel sie ausdrücklich bestätigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Absatz II. dieser Bestimmung. Der jeweilige Gutschein verfällt ein Jahr nach dem Kaufdatum. Die Gültigkeitszeiten für den jeweiligen Gutschein sind auf diesem festgelegt.
Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

V. Rücktritt des Hotels

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist durch den Gast geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Der Rücktritt des Hotels aus wichtigem Grund vom Vertrag besteht fort, auch für Fälle
- höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, in denen das Hotel zu begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
- von Buchungen von Zimmern unter irreführender oder falscher Angabe, wesentlicher Tatsachen z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks,
3. Das Hotel setzt den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis.
4. Im Falle des Rücktritts des Hotels aus wichtigem Grunde besteht für den Gast kein Anspruch auf Schadensersatz.

VI. Rücktritt des Gastes

1. Der Rücktritt des Gastes gegenüber dem Hotel muss in Schriftform erfolgen und von diesem schriftlich bestätigt werden. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Im Falle des Rücktritts bzw. „no show“ eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Es sind:
  - bei Ferienwohnungen ohne Frühstück 100 %
  - bei Übernachtungsvereinbarung inkl. Frühstück 80 %
  - bei Übernachtungsvereinbarung mit Halbpension 70 %
  - bei Übernachtungsvereinbarung mit Vollpension 60 %
 des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
3. Sollte das Hotel die Leistungen anderweitig veräußern können, mindert sich die Storno- bzw. No-Show-Gebühr entsprechend.
4. Der Gast hat die Möglichkeit über das Hotel eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Elvia Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

VII. An- und Abreise

1. Soweit dies nicht durch das Hotel schriftlich bestätigt wurde, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Zimmerbezug nicht vor 13.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat der Gast die Rückgabe des Zimmers bis 10.30 Uhr des Abreisetages vorzunehmen.
3. Wenn die Zimmer am Abreisetag nicht bis um 10.30 Uhr durch den Gast geräumt werden, ist das Hotel berechtigt bis 18.00 Uhr des Abreisetages 50 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
Dem Gast steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

VIII. Haftung

1. Das Hotel haftet für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gastes.
2. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach drei Monaten werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben. Die Ausführungen hinsichtlich der Haftung gelten entsprechend.
3. Das Hotel haftet nicht für Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
5. Aufträge des Gastes zum Wecken werden von dem Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist 79410 Müllheim (Baden)
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen, einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Mai 2015

 

        Hotel garni Haus Götschin, Glasbachweg 5 , D-79410 Badenweiler - Tel. 0049 (0) 7632 81070 - Fax 0049 (0) 7632 344327